Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Lizenzbedingungen der KiM GmbH

1. Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der KiM GmbH.

1.2
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch, selbst im Falle der Lieferung, nicht Vertragsbestandteil. Die KiM GmbH hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung dieser AGB widerspricht.

1.3
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und / oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen von abgeschlossenen Verträgen und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der KiM GmbH bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1
Angebote der KiM GmbH sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge und Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.

2.2
Der Umfang der von der KiM GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung der KiM GmbH festgelegt. Ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen der KiM GmbH, soweit in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wurde.

2.3
Die KiM GmbH behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

3. Installation, Schulung und Beratung

3.1
Der Kunde erhält jeweils eine Kopie der Programme auf einem Programmträger sowie ein digitales Exemplar der Anwendungsdokumentation.

3.2
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die KiM GmbH, als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

3.3
Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind sowie genügend Arbeitsraum für die Installation und Schulung zur Verfügung steht.

4. Softwarelizenz Lieferung, Testzeitraum

4.1

Die Softwarelizenz steht dem Kunden für die Zeit von zwei Wochen nach Lieferung zur Erprobung zur Verfügung. Der Testzeitraum beginnt mit dem Eingang der Softwarelizenz beim Kunden und endet zwei Wochen danach.

4.2

Während des Testzeitraums prüft der Kunde, ob die Software seinen Anforderungen genügt. Ist das nicht der Fall, hat er die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich unter präziser Angabe der Mängel zu rügen. Es gilt dann die Regelung über die Gewährleistung. Erfolgt bis zur Beendigung des Testzeitraums keine Mängelrüge, gilt das Programm als abgenommen. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Abnahme.

4.3

Soweit die KiM GmbH die Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese unverzüglich testen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, ist unverzüglich die Abnahme zu erklären. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Anlieferung der Software keine Mängelrüge erfolgt ist. Dasselbe gilt, wenn die produktive Nutzung des Programms beginnt. Liefer- und Lizenzbedingungen der KiM GmbH.

5. Preise

5.1

Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen MwSt. Lieferungen und Leistungen werden zu der am Tage der Erbringung gültigen Preisliste berechnet.

5.2

Dienstleistungen werden nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.

6. Preisanpassung

6.1

KiM GmbH kann die Vergütung für Pflege/Wartung und Softwaremiete jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit Wirkung zum 01.01. eines Kalenderjahres durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Kunden nach ihrem Ermessen unter Einhaltung der folgenden Grundsätze ändern:

6.2

KiM GmbH darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der nachfolgend unter (6.3) genannte Index geändert hat (Änderungsrahmen). Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpassung stattgefunden, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand.

6.3

Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.4, Gruppe J62) zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.

7. Lieferzeiten

7.1

Von der KiM GmbH angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin der KiM GmbH um mehr als 6 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, der KiM GmbH eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

7.2

Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

7.3

Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von der KiM GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, die auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.

8. Annahmeverzug des Kunden

8.1

Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist die KiM GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen. Verlangt die KiM GmbH Schadenersatz, so beträgt dieser 50% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die KiM GmbH einen höheren Schaden nachweist.

9. Gefahrenübergang, Gewährleistung

9.1

Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die KiM GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

9.2

Für die Softwarelizenz in der dem Kunden überlassenen Fassung gewährleistet KiM GmbH den vertragsgemäßen Gebrauch in Übereinstimmung mit der bei Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibung. Im Fall von erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist die KiM GmbH nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder zum Austausch gegen fehlerfreie Ware berechtigt und verpflichtet. Mängel der Software kann die KiM GmbH darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Updates beseitigen. Gelingt es der KiM GmbH innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch vorgenannte Maßnahmen die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ermöglicht wird, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.

9.3

Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.

9.4

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 4 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt und der Mangel bei der vereinbarten Erprobung erkennbar gewesen wäre. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

9.5

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Abnahme oder angenommener Abnahme gem. Ziffern 4.2 und 4.3.

10. Haftung

10.1

Die KiM GmbH haftet unbeschränkt, soweit Schäden verursacht werden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der KiM GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Die KiM GmbH haftet darüber hinaus unbegrenzt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet die KiM GmbH im gesetzlichen Rahmen nach zwingenden Gesetzen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und den Produktsicherheitsgesetzen.

10.2

Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es läge ein Fall des Abs. 1 oder des folgenden Abs. 3 vor.

10.3

Im Falle der (leicht) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die KiM GmbH nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Die KiM GmbH haftet insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter, mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter. Im Übrigen ist die Haftung für (leicht) fahrlässig verursachte Schäden auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

10.4

Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen, dem eigenen Interesse an Bestand und der Sicherung der Daten entsprechenden Abständen, Datensicherungen vorzunehmen. Verstößt er gegen diese Verpflichtung, so haftet die KiM GmbH bei Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung entstanden wäre.

10.5

Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet die KiM GmbH nach Maßgabe der vorstehenden Vorschriften nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden oder Maßnahmen eines in ausreichendem Maße geschulten Bedienungspersonals nicht vermeidbar gewesen wäre.

10.6

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der KiM GmbH.

10.7

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, falls gleichzeitig eine Haftung nach § 823 BGB ausgelöst sein sollte.

11. Zahlung

11.1

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist die KiM GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu verlangen, wenn die KiM GmbH nicht einen höheren Schaden nachweist.

11.2

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1

Die KiM GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der KiM GmbH in laufende Rechnung aufgenommen wurden für den jeweiligen Saldo. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.

12.2

Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für KiM GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss des Vertrages an die KiM GmbH ab. Die KiM GmbH nimmt die Abtretung an.

12.3

Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware, beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an die KiM GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderung berechtigt. Auf Verlangen der KiM GmbH hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Die KiM GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.

13. Umfang der Rechtseinräumung und Nutzungsrechte

13.1

Die KiM GmbH gewährt dem Kunden ein entgeltliches, zeitlich nicht befristetes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der gelieferten Software. Die Lieferung des Quellcodes gehört nicht zum Lieferumfang.

13.2

Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Einzelnutzung der Software im Rahmen eines normalen Gebrauchs. Dieser umfasst die Software-Installation und die Anfertigung einer Sicherungskopie, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und seinen Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. Der Kunde darf insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere Vervielfältigungen der Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar. Änderungen, zu denen die KiM GmbH nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann (§ 39 Abs. 2 UrhG), sind statthaft. Der Kunde darf die Software, Dokumentationen und Unterlagen Dritten ohne schriftliche Zustimmung der KiM GmbH nicht zugänglich machen.

13.3

Für die Nutzung der überlassenen Software auf weiteren Arbeitsplätzen und / oder Computersystemen als den vertraglich vereinbarten ist eine zusätzliche Lizenzgebühr gemäß Angebot der KiM GmbH zu entrichten.

13.4

Die KiM GmbH ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der Software sowie der dazugehörenden Benutzerdokumentation. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der Software befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.

13.5

Der Kunde darf die Software über die vertraglich vereinbarten Nutzungen hinaus weder vermieten noch verleihen. Eine Übertragung der Lizenz an der Software auf einen Dritten ist nur nach vorheriger Information der KiM GmbH und nur dann zulässig, wenn sich der Dritte mit diesen Bedingungen schriftlich einverstanden erklärt und der Kunde keinerlei Kopien an der Software (einschl. etwaiger Vorversionen) zurückbehält. Der Kunde darf die Software weder zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren noch disassemblieren. Im Übrigen bleiben §§ 69d, 69e UrhG unberührt.

13.6

Die Beseitigung von Softwaremängeln nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bietet die KiM GmbH im Rahmen eines Softwarepflegevertrages an.

13.7

Die KiM GmbH behält sich vor, die Programme zu ändern, weiterzuentwickeln, zu verbessern oder durch Neuentwicklungen zu ersetzen. Die KiM GmbH ist bereit, aber nicht verpflichtet, Änderungen bzw. Anpassungen vorzunehmen. Wünscht der Kunde Änderungen oder Anpassungen, ist die KiM GmbH berechtigt, dafür ein angemessenes Entgelt zu verlangen.

14. Schutzrecht Dritter

14.1

Der Kunde verpflichtet sich, die KiM GmbH von Schutzrechtsbehauptungen Dritter bezüglich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und der KiM GmbH auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Die KiM GmbH ist berechtigt, aufgrund der Schutzbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

15. Abtretbarkeit von Ansprüchen

15.1

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit der KiM GmbH geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit der KiM GmbH geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung der KiM GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

16. Datenschutz

16.1

Der Kunde ermächtigt die KiM GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

17. Geheimhaltung

17.1

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von der KiM GmbH stammende, ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihm und KiM GmbH bekannt oder sonst zugänglich gewordenen oder werdenden Informationen, Unterlagen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unbefristet geheim zu halten. Diese dürfen, sofern es nicht zur Erreichung des Vertrages und des Zweckes erforderlich ist, nicht aufgezeichnet, weitergegeben oder sonst verwertet werden. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die zum allgemeinen Stand der Technik gehören, sonst allgemein zugänglich sind oder der Kunde bereits berechtigt besitzt oder sonst von Dritten berechtigt erlangt hat. Der Kunde ist verpflichtet, durch entsprechende Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass sich seine Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen seine selbständigen Nachunternehmer oder Zulieferer an die vorstehende Geheimhaltungsvereinbarung halten, sofern diesen die Informationen, Unterlagen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden zugänglich werden.

17.2

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die voranstehend niedergelegten Verpflichtungen schuldet unser Kunde uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der Vertragssumme. Bei einer Zuwiderhandlung wird das Verschulden vermutet, es sei denn, der Kunde führt den Beweis, dass die Zuwiderhandlung nicht schuldhaft erfolgte. Wir bleiben zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens berechtigt.

18. CADClick® -Software, Nutzung der Programme

18.1

Die Nutzung der Programme beschränkt sich auf die juristische Person, die den Endnutzer-Lizenzvertrag erhalten hat.

18.2

Die Nutzung der Programme beschränkt sich auf das Anwendungspaket von KiM GmbH und die geschäftlichen Zwecke des Endnutzers. Bzw. deren Vertreter, Vertragspartner, Outsourcing-Partner, Kunden und Lieferanten vorbehaltlich der genannten Bestimmungen unter Punkt 17.

18.3

CADClick® oder sein Lizenzgeber behalten sich sämtliche Eigentums- und gewerblichen Schutzrechte an den Programmen vor. Es ist nicht erlaubt Schutzrechtsvermerke zu entfernen oder zu verändern.

18.4

Eine Übertragung der Programme, bzw. der Nutzung oder der Rechte daran, an Dritte ist nicht erlaubt.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Server Hosting

Besondere Geschäftsbedingungen für Root-, Managed-, Windows- und Virtual Server

1. Gegenstand des Vertrages

1.1

Ergänzend zu den Root-, Windows-, Managed- und Virtual-Server BGB (Besondere Geschäftsbedingungen) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KiM GmbH.

KiM GmbH stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem ausschließlich für den Kunden reservierten Server zur Verfügung (dedizierter Server). Ist Vertragsgegenstand ein Virtual-Server, so erhält der Kunde von KiM GmbH Speicherplatz auf nicht für ihn ausschließlich bestimmter Server Hardware (nicht dedizierter Server).

Die dem Kunden eingeräumten Serverfunktionen werden softwaregesteuert zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Nutzungsanteile an der CPU- und Arbeitsspeicherleistung besteht nicht. Ist Vertragsgegenstand ein Root- bzw. dedizierter Server, so stellt KiM GmbH dem Kunden Speicherplatz auf ausschließlich für den Kunden reservierter Server Hardware zur Verfügung.

1.2

KiM GmbH ist verpflichtet, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die Anbindung des Servers ans Netz zu ermöglichen.

2. Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertrags-laufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Während des jeweiligen Verlängerungszeitraums kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.

KiM GmbH ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.

Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

3. Preise und Zahlung

3.1

Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für KiM GmbH WebHosting, ist bei Root-, Managed-, und Windows-Servern die nutzungsunabhängige Vergütung ½-jährlich im Voraus zu zahlen. Die nutzungsabhängige Vergütung wird ½-jährlich abgerechnet.

3.2

Wenn und soweit ein vom Kunden in Anspruch genommener Support nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung von KiM GmbH erforderlich ist, erbringt KiM GmbH diese Leistung ohne zusätzliches Entgelt. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, KiM GmbH den zusätzlichen Support durch die in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Stundensätze je angefangener Technikerstunde zu vergüten.

4. Preisanpassung

4.1

KiM GmbH kann die Vergütung für Pflege/Wartung und Softwaremiete jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit Wirkung zum 01.01. eines Kalenderjahres durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Kunden nach ihrem Ermessen unter Einhaltung der folgenden Grundsätze ändern:

4.2

KiM GmbH darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der nachfolgend unter (6.3) genannte Index geändert hat (Änderungsrahmen). Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpassung stattgefunden, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand.

4.3

Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.4, Gruppe J62) zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.